Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege mit dem Ziel, das bestehende Gesundheitssystem in Deutschland zu verbessern.

Dies erfolgt insbesondere durch Gründung und Betrieb eines nationalen Gesundheitsberuferats als Plattform zur Ermöglichung bzw. Verbesserung eines kontinuierlichen Dialogs zwischen den AkteurInnen des Gesundheitssystems und der Gesundheitswirtschaft (z.B. den Berufen im Gesundheitswesen, den Kranken- und Pflegekassen, Trägern von Gesundheitssozialleistungen und Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen) und den AkteurInnen des Bildungssystems. Im Rahmen von Erörterungen sollen Vorschläge zur Verbesserung des öffentlichen Gesundheitssystems erarbeitet und an verantwortliche Instanzen (Gesetz- und Verordnungsgebende des Bundes, der Länder und der EU sowie Bildungseinrichtungen) weitergegeben werden, insbesondere um

  • dem Bildungsanliegen für die Gesundheitsberufe gezielter Rechnung zu tragen; zur Gestaltung und Weiterentwicklung der Gesundheitsberufe in der Qualifizierung und bei den berufsrechtlichen Setzungen beizutragen;
  • eine sozialstaatliche Verantwortung für das Gesundheitssystem, zu der auch die Verantwortung für die Beschäftigung und der im Gesundheitssystem Tätigen gehört, ins Bewusstsein zu rufen und wahrzunehmen;
  • sich für die zukunftsgerechte Gestaltung der Berufsbildung und Tätigkeit der Gesundheitsberufe im Rahmen eines strukturierten institutionalisierten Dialoges zwischen dem Gesundheits- und dem Bildungswesen einzusetzen;
  • diesen Dialog kontinuierlich, transparent und nachhaltig zu unterstützen;
  • den Austausch und die Kooperation in den deutschsprachigen Ländern und in den Ländern mit vergleichbaren gesundheitsberuferechtlichen Strukturen zu fördern.

Der Zweck des Vereins liegt in der Förderung und Verbesserung des Gesundheitssystems und des öffentlichen Gesundheitswesens in Deutschland und der Verwirklichung folgender Zielsetzungen (1):

  • Stärkung des Dialogs zwischen den Vertretern des Gesundheitssystems, der Gesundheitsberufe und der Gesundheitswirtschaft sowie des Bildungssystems
  • Beitrag zur Gestaltung und Weiterentwicklung der Gesundheitsberufe in der Qualifizierung und bei den berufsrechtlichen Setzungen
  • Erarbeitung von Empfehlungen für die verantwortlichen Instanzen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene
  • Förderung des Austauschs über die Landesgrenzen hinaus und Kooperation mit Vertretern deutschsprachiger Länder sowie mit Vertretern aus Ländern, die vergleichbare gesundheitsberuferechtliche Strukturen haben.

Zur Verwirklichung dieser Zielsetzungen wird die Gründung eines Nationalen Gesundheitsberuferates (NGBR) gefordert und gefördert (2).

Verein und Nationaler Gesundheitsberuferat orientieren sich an folgenden handlungsleitenden Grundsätzen:

  • Mit dem angestrebten Dialog soll ein Beitrag zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung für die Sicherstellung einer auch in Zukunft qualitativ hochstehender gesundheitlicher Versorgung aller Bürger geleistet werden.
  • Verein und NGBR haben stets die Gestaltung und frühzeitige Weiterentwicklung der Gesundheitsberufe sowie deren Kooperation untereinander im Blick.
  • Der angestrebte Dialog soll multidisziplinär, transparent, kontinuierlich und auf Nachhaltigkeit gerichtet sein und zur Vernetzung der Akteure beitragen.
  • Verein und NGBR verfolgen keine eigenen wirtschaftlichen Interessen und sind nicht Sprachrohr einzelner Berufsinteressen.

Quellen:
(1) Satzung, § 2, Ziff. 2-9
(2) Zur systematischen Darstellung und Begründung, warum Gesundheitsberufe neu gedacht und neu geregelt werden müssen, und warum zu dieser Zielerreichung ein NGBR zu etablieren ist, siehe Denkschrift „Gesundheitsberufe neu denken, Gesundheitsberufe neu regeln“ der Robert Bosch Stiftung (Stuttgart 2013), insbes. S. 1–16, 235-237, 251-267, 407-416